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Wohn-Riester

Wohn- Riester ist eine Möglichkeit, mit der der Staat ihnen hilft, ihren Traum vom Eigenheim zu realisieren.

Dafür können alle Rentenversicherten Arbeitnehmer und Beamte jährlich mindestens 4 Prozent ihres Einkommens, aber maximal 211 euro in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Davon übernimmt der Staat 154 € als Zulage für jeden Erwachsenen.  Für Kinder, die vor 2008 geboren sind gibt es 185 Euro, für alle ab 2008 geborenen Kinder sogar 300 Euro. Alle Berufsanfänger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich eine einmalige Förderung in Höhe von 200 euro.

Dabei hat Wohn- Riester noch weitere Vorteile: Die Beiträge inklusive der Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.Dies kann bei hoher Steuerprogression eine zusätzliche Steuerersparnis bedeuten.

Außerdem können die geförderten Beiträge über 2100 Euro jährlich z.B. bei der Tilgung einer Hypothek eingesetzt werden. Dabei kann man mit der Zeit einiges an Darlehenszinsen sparen.

Wer schon einen normalen Riester-Vertrag besitzt, der kann diesen nun auch nutzen, um das geförderte guthaben zum Erwerb oder Bau einer eigenen Immobilie zu nutzen.

Oder man verwendet das geförderte guthaben bei Renteneintritt zur Entschuldung der eigenen Immobilie.

Den Abschluss des Wohn-Riester-Vertrages kann der Kunde bei seinem Kreditinstitut machen. Dieses Kreditinstitut beantragt bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (Zfa) die Zulagen für jedes Beitragsjahr. Erst bei Renteneintritt werden die geförderten Einzahlungen,Zulagen und Steuervorteile versteuert.